Rent­ner und Pensionäre

Steu­er­be­ra­tung für Rent­ner und Pensionäre

Ob das gel­ten­de Alters­ein­künf­te­ge­setz, nach dem Ren­ten im Alter zuneh­mend ver­steu­ert wer­den müs­sen, oder die anste­hen­de Höher­be­wer­tung des Ver­mö­gens bei der Erb­schaft­steu­er­re­form — Senio­ren und ange­hen­de Ruhe­ständ­ler gera­ten immer mehr zur “Melk­kuh” im deut­schen Steu­er­recht. Mit­tel und Wege, mit denen sich die Steu­er­last drü­cken lässt, gewin­nen daher für die­se Per­so­nen­grup­pe zuneh­mend an Bedeutung.

Muss ich auch als Rent­ner Steu­ern zahlen?

Grund­sätz­lich Ja! .…aber: Die Medi­en sorg­ten in letz­ter Zeit für viel Unru­he und Panik unter den Rent­nern. Es war sogar von einer “neu­en Steu­er­pflicht für Rent­ner” die Rede. Des­halb direkt vor­ab: Ren­ten waren schon immer steuerpflichtig.

Nur weil bei vie­len Ren­ten­emp­fän­gern der steu­er­pflich­ti­ge Anteil sehr gering war und des­halb tat­säch­lich kei­ne Steu­er anfiel, ent­stand bei vie­len Rent­nern der Trug­schluss, die Ren­te sei nicht steu­er­pflich­tig. Grund­sätz­lich unter­lie­gen alle Bezie­her von Alters‑, Erwerbs- und Berufs­un­fä­hig­keits­ren­ten, Leib­ren­ten, Pen­sio­nen, Ruhe­gel­dern, Wit­wen-und Wai­sen­gel­dern, Pen­si­ons­fonds und ‑kas­sen sowie Direkt­ver­si­che­run­gen der Einkommensteuerpflicht.

Der Fis­kus kennt jetzt ganz genau Ihre Rente!

Um sicher­zu­stel­len, dass die Ren­ten bei der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung auch mög­lich ange­ge­ben wer­den, hat der Gesetz­ge­ber ab 2009 ein Über­prü­fungs­ver­fah­ren in Gang gesetzt, das so genann­te Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lungs­ver­fah­ren. Die­ses Ver­fah­ren ersetzt nicht die Ver­pflich­tung zur Abga­be einer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung. Alle Ban­ken, Lebens­ver­si­che­rer, Ver­sor­gungs­wer­ke und die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung müs­sen der Finanz­ver­wal­tung mel­den, in wel­cher Höhe die Alters­be­zü­ge aus­ge­zahlt haben.

Muss ich eine Steu­er­erklä­rung abgeben?

Ob Senio­ren eine Steu­er­erklä­rung abge­ben müs­sen, hängt von der Höhe ihrer steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­te ab. Hier­zu gehö­ren nicht nur Ren­ten­ein­künf­te son­dern auch alle wei­te­ren Ein­nah­men, zum Bei­spiel Zin­sen, Miet- und Pachteinnahmen.

Eine Erklä­rung ist immer dann abzu­ge­ben, wenn ein Rent­ner mit sei­nem gesam­ten Ein­künf­ten den jähr­li­chen Grund­frei­be­trag von rund 8.000 € über­schrei­tet. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­leu­ten ver­dop­pelt sich der Betrag.

Alle Ren­ten­zah­lun­gen, egal ob es sich um Zah­lun­gen aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder von pri­va­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men han­delt, sind im Hin­blick auf ihre steu­er­li­che Rele­vanz zu prü­fen. Der steu­er­pflich­ti­ge Anteil hängt vom Ren­ten­ein­tritts­al­ter und ‑jahr ab. Nur wenn alle Unter­la­gen vor­lie­gen, kann eine zutref­fen­de steu­er­li­che Qua­li­fi­zie­rung erfolgen.

Soll ich eine Steu­er­erklä­rung abgeben?

Selbst wenn kei­ne Ver­pflich­tung bestün­de, eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben, kann es sehr vor­teil­haft sein, sei­ne Ein­nah­men zu erklä­ren. Eine Son­der­stel­lung neh­men näm­lich Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen (zum Bei­spiel Zin­sen oder Divi­den­den­er­trä­ge) ein. Sie soll­ten voll­stän­dig über­prüft wer­den, auch wenn durch die Abgel­tungs­steu­er die Ver­steue­rung bereits erfolgt ist. Denn hier ist es nicht sel­ten, dass die Erklä­rung der Ein­künf­te, unter Anrech­nung der Abgel­tungs­steu­er, zu einem Erstat­tungs­an­spruch führt.

Las­sen Sie sich beraten

Wie Sie den vor­ste­hen­den Aus­füh­run­gen ent­neh­men kön­nen, ist es sehr schwie­rig all­ge­mei­ne Aus­sa­gen zu tref­fen. Selbst die Steu­er­be­rech­nung ist so kom­pli­ziert gewor­den, dass sie wirt­schaft­lich nur noch mit­hil­fe von Com­pu­tern mach­bar ist. Las­sen sich des­halb von uns beraten.

Wir kön­nen Ihnen indi­vi­du­ell für Ihren Fall aus­rech­nen, wie hoch die auf sie ent­fal­len­de Steu­er­last oder wie hoch gege­be­nen­falls die Ihnen zuste­hen­de Steu­er­erstat­tung ist.

Kanz­lei­in­ha­ber Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch hält regel­mä­ßig Vor­trä­ge zu die­sem Spe­zi­al­the­ma: Pres­se­ar­ti­kel

Vie­le The­men sind ins­be­son­de­re im Alter aktuell:

  • Nach­lass­pla­nung
  • Tes­ta­ment- und Erbschaftsteuerberatung
  • Ver­mö­gens­ver­wal­tung und ‑absi­che­rung

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