Media­ti­on als alter­na­ti­ve Streitbeilegung

Die Nach­tei­le der gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung über Streit­fra­gen sind all­ge­mein bekannt: lan­ge Ver­fah­rens­dau­er, hohe Ver­fah­rens­kos­ten, häu­fig eine Zer­rüt­tung der Ver­hält­nis­se zwi­schen den Betei­lig­ten, Beschrän­kung auf die rein recht­lich rele­van­ten Gesicht­punk­te des Kon­flikts ohne wirk­li­chen Rechts­frie­den zu erreichen.Die Media­ti­on stellt dazu in geeig­ne­ten Fäl­len eine inter­es­san­te, häu­fig kos­ten­güns­ti­ge­re Alter­na­ti­ve dar. Media­ti­on fragt nicht nach Gewin­nern, Ver­lie­rern oder Schuld. Im Media­ti­ons­pro­zess ent­ste­hen neue Ansät­ze, die unkon­ven­tio­nel­le Lösun­gen beinhal­ten kön­nen. Die Ergeb­nis­se einer Media­ti­on gehen damit auch über einen her­kömm­li­chen Kom­pro­miss hin­aus, der bei gericht­li­chen Ver­glei­chen den Ver­fah­rens­ab­schluss bil­den kann.

Ziel einer Media­ti­on ist es, in einem indi­vi­du­el­len und fai­ren, selbst­be­stimm­ten sowie nicht öffent­li­chen Ver­fah­ren mit Unter­stüt­zung des Media­tors dau­er­haf­te Kon­flikt­lö­sun­gen zu finden.

Auf­ga­be des Media­tors ist es dabei, den Kon­flikt­par­tei­en den Weg zur inter­es­sen­ge­rech­ten Gestal­tung ihrer kon­kre­ten Situa­ti­on zu ebnen. Der Media­tor ist ver­ant­wort­lich für den Ver­fah­rens­ver­lauf und unter­stützt die Kom­mu­ni­ka­ti­on der Betei­lig­ten. Inhal­te und Ergeb­nis­se bestim­men die Parteien.

Der Steu­er­be­ra­ter als Wirtschaftsmediator

Steu­er­be­ra­ter sind es aus ihrer Tätig­keit her­aus gewohnt, Inter­es­sens­kon­flik­te zwi­schen sei­nen Man­dan­ten auf der einen Sei­te und dem Finanz­amt oder dem Kre­dit­in­sti­tut auf der ande­ren Sei­te zu bewäl­ti­gen und befä­higt durch geeig­ne­te, krea­ti­ve und pra­xis­na­he Lösun­gen Kom­pro­mis­se zu erzie­len. Kaum ein ande­rer Berufs­tand genießt ein so hohes Ver­trau­en bei den Man­dan­ten und einen Ver­trau­ens­vor­sprung bei den mög­li­chen Betei­lig­ten eines Mediationsverfahrens.

Die lösungs­ori­en­tier­te Grund­ein­stel­lung befä­higt gera­de den Steu­er­be­ra­ter zur effek­ti­ven Beglei­tung in schwie­ri­gen und kom­ple­xen Konfliktsituationen.Der Steu­er­be­ra­ter besitzt eine hohe Qua­li­fi­ka­ti­on durch sein wirt­schaft­li­ches Hin­ter­grund­wis­sen, ist zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet und unter­liegt der Berufs­auf­sicht der Steuerberaterkammern.

Vor­tei­le der Mediation

  • Sie ist unbü­ro­kra­tisch und wird in einem per­sön­li­chen und ver­trau­li­chen Rah­men geführt.
  • Sie führt zu kon­struk­ti­ven, dif­fe­ren­zier­ten und ver­läss­li­chen Lösun­gen, da die­se von den Kon­flikt­par­tei­en selbst erar­bei­tet wer­den. Dies führt zu einer nach­hal­ti­gen Ver­bes­se­rung der Beziehungen.
  • Sie spart Zeit, Ner­ven und Geld. Sie ver­mei­det kos­ten­in­ten­si­ve, lang­wie­ri­ge und im Ergeb­nis unab­wäg­ba­re und damit unsi­che­re Gerichtsverfahren.Anstelle des Risi­kos, vor Gericht zu ver­lie­ren, gewinnt man Klar­heit und legt Aus­ein­an­der­set­zun­gen bei, ohne wich­ti­ge Kun­den zu ver­lie­ren oder inter­es­san­te Geschäfts­part­ner zu verärgern.
  • Sie ver­mei­det die offe­nen und ver­deck­ten Kos­ten, die durch unge­lös­te inner­be­trieb­li­che und zwi­schen­be­trieb­li­che Rei­bungs­punk­te entstehen.
  • Media­ti­on bie­tet die Chan­ce, ehe­mals gute Geschäfts­be­zie­hun­gen wie­der­her­zu­stel­len oder aufzubauen.
  • Die betei­lig­ten Per­so­nen oder Par­tei­en bestim­men selbst den Ver­fah­rens­ab­lauf, im Vor­der­grund steht der Kon­sens, ein fai­res und sach­ge­rech­tes Ergeb­nis mit gemein­sa­mer Zustim­mung der Par­tei­en zu erreichen.
  • Es han­delt sich um eine zukunfts­ori­en­tier­tes Ver­fah­ren mit einem aus­ge­wo­ge­nen Preis-Leistungsverhältnis

Kos­ten

Die Media­ti­on wird in unter­schied­li­chen, den jewei­li­gen Kon­flik­ten ange­pass­ten Zeit­rah­men gehal­ten. Abge­rech­net wird nach den ein­zel­nen Media­ti­ons­sit­zun­gen. Die Vor- und Nach­ar­bei­ten des Media­tors sind im Stun­den­satz inbe­grif­fen. Die Höhe des Stun­den­sat­zes rich­tet sich nach der Anzahl der Kon­flikt­par­tei­en und ob even­tu­ell ein zwei­ter Media­tor mit hin­zu­ge­zo­gen wird. Im Gegen­satz zu Gerichts­ver­fah­ren sind die Kos­ten der Media­ti­on nicht von einem Streit­wert abhän­gig, was einer Erspar­nis zwi­schen 50 und 75 % gegen­über den Kos­ten für das Gerichts­ver­fah­ren und den Anwalt entspricht.

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