Aktu­el­le Infor­ma­ti­on für Betrof­fe­ne der Unwet­ter­er­eig­nis­se im Juli 2021

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um NRW hat am Frei­tag, den 16. Juli 2021, „Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Berück­sich­ti­gung der Schä­den im Zusam­men­hang mit den Unwet­ter­er­eig­nis­sen im Juli die­ses Jah­res“ ver­öf­fent­licht. Die­se Ver­wal­tungs­an­wei­sung regelt bereits zahl­rei­che steu­er­li­che Ent­las­tungs­maß­nah­men, die sowohl für die betrof­fe­nen Unter­neh­men, Kol­le­gen und Man­dan­ten gelten.

Mit der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on NRW wur­de wei­ter­hin ein enger Aus­tausch über evtl. unge­re­gel­te Sach­ver­hal­te ver­ein­bart, um auch hier zu schnel­len Lösun­gen zu gelangen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie dem Kata­stro­phen­er­lass entnehmen.